Ambulante Dienste
Die ambulanten Hilfen sind ein regional begrenztes Angebot der Jugendsiedlung Heidehaus gemäß § 30 SGB VIII als Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer, sowie nach § 31 SGB VIII in Form der Sozialpädagogischen Familienhilfe. Ebenso sind wir Leistungserbinger im ABW für Menschen mit Behinderungen gem. SGB IX.
Die Hilfe setzt im sozialräumlichen Alltag der Kinder und Familien an. Sie soll eine konkrete, praktische. Familienhilfe sein. Im Mittelpunkt steht die Beziehungsarbeit zum Kind oder zu dem Jugendlichen. Es werden schulische Probleme, Freizeitgestaltung und die Beziehung zwischen Eltern und Kind bearbeitet.
- Wie werden die Angebote beantragt? Die Angebote der Hilfen zur Erziehung werden beim Jugendamt gemäß §27 SGB VIII beantragt. Wir beraten Sie gerne über die Vorgehensweise.
- Kostenübernahme: Die Kosten für die ambulanten Hilfen zur Erziehung werden in der Regel vom Jugendamt übernommen.
- Weitere Angebote: Gerne informieren wir Sie über weitere Angebote unserer Einrichtung.
Gesonderte Konzeptionen für die Ambulanten Dienste liegen vor und können hier jederzeit angefordert werden:
Sozialpädagogische Familienhilfe
Die sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt
Familien in Krisensituationen und hilft ihnen dabei,
ihren Alltag wieder selbstständig zu meistern.
Im Mittelpunkt steht die Zusammenarbeit mit der
Fachkraft und den Familienmitgliedern
Erziehungsbeistandschaft
Eine Erziehungsbeistandschaft unterstützt Kinder,
Jugendliche oder junge Volljährige dabei, Probleme
selbstständig zu lösen und eigene Ressourcen
zu stärken. Dabei arbeitet die Fachkraft eng mit dem
Jugendamt und natürlich der Familie zusammen



Gerne beantworten wir Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch.